WAHLEN zur Gemeindevertretung
am 1. Advent (27.11.2022)
Die Gemeindevertretung ist laut Gemeindeordnung "das oberste Organ der Gemeinde" (Artikel 12). Aufgaben der Gemeindevertretung sind neben der Wahl neuer Pastor*innen die Diskussion und Beschlussfassung über alle wesentlichen inhaltlichen Aspekte der Gemeindearbeit. Vieles ändert sich: Wir haben eine halbe Pastorenstelle weniger, als bisher. Pastor Lohse wird nächstes Jahr in Vorruhestand gehen, es stellen sich viele Fragen, wie es weitergehen soll. Wer wird neuer Pastor/Pastorin? Wo findet in der Gemeinde welche Arbeit statt? Welche Schwerpunkte wollen und können wir setzen? Wie organisieren wir Verwaltung und Finanzen? Wie stellen wir uns die Gottesdienste der Gemeinde vor?
Eure/Ihre Stimme ist gefragt, denn möglichst genau sollen die Interessen und Meinungen aller Gemeindeglieder in diesen Prozessen abgebildet werden. Du kannst und sollst/Sie können und sollen mitreden und mitentscheiden! Vielleicht ist es aber auch so, dass du/Sie jetzt an jemanden anderen denkst/denken, als an sich selbst! Vorschläge zur Kandidatur zur Gemeindevertretung können ab sofort jederzeit im Gemeindebüro (buero@simon-petrus.de) oder beim Vorsitzenden des Kirchenvorstands, Pastor Jens Lohse (lohse.j@simon-petrus.de) angegeben wer-den. 15 Plätze sind augenblicklich zu besetzen, je mehr Vorschläge kommen, desto demokratischer wird die Wahl sein. Wir freuen uns auf eure/Ihre Meldung!
Wichtige Infos:
Aktives Wahlrecht: "Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben sowie alle Gemeindeglieder (auch Nichtkonfirmierte), die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt ist jedoch nur, wer seit mindestens 6 Monaten der Gemeinde angehört." (Artikel 9,1)
Passives Wahlrecht: „Wählbar zur Gemeindevertretung sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben." (Art. 9,2)